|
§ 1 Geltungsbereich
Die Finanzordnung regelt die Wirtschaftsführung des ESV Lokomotive Erfurt 1927 e.V.
§ 2 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung des Vereins.
-
Für jedes Haushaltsjahr wird der Entwurf zeitgerecht erstellt und vom Vorstand beraten und beschlossen.
-
Von den Abteilungen ist ebenfalls ein Haushaltsplan aufzustellen und bis 10. Januar des neuen Geschäftsjahres dem Vorstand zur Bestätigung vorzulegen. Darüber hinausgehende Unterstützungen sind zu beantragen.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
- Ausgehend von unserer Satzung werden für den ESV Lokomotive Erfurt 1927 e. V. ab dem Jahr 2003 als Monatsmindestbeiträge folgende Sätze festgelegt:
|